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Nutzungsbedingungen

 

Für die Nutzung der Molzmühle stellen wir eine Nutzungsgebühr in Rechnung. Die Höhe der Nutzungsgebühr hängt von der Dauer der Nutzung und der Anzahl der genutzten Räume ab.
Mit der Gebühr ist die Nutzung der Räumlichkeiten samt Inventar und Reinigung der Räume abgedeckt. Hinzu kommt ein Beitrag für die Servicekräfte (nach Stunden). Alle Getränke werden von uns auf Grundlage unserer Getränkekarte bereitgestellt. Eine Selbstversorgung mit Getränken ist nicht möglich.


Für das Essen können Sie einen Caterer Ihrer Wahl bestimmen, unsere Küche steht aus hygienischen Gründen für eine Selbstversorgung nicht zur Verfügung. Gerne können wir Ihnen für das Catering Vorschläge unterbreiten, mit denen wir in der Vergangenheit gute Erfahrungen hatten oder die Organisation des Caterings für Sie übernehmen.

s Alternativ bzw. ergänzend können wir für für die Verpflegung unseren historischen Backofen anbieten. Wir können Brot backen (bis zu 70 Eineinhalbpfünder passen rein), welches Sie beispielsweise als Pschoj den Gästen mitgeben können.

Alternativ zum Catering kann im Backofen das Essen zubereitet werden. Gerade in den Wintermonaten braten wir häufig Gänse. Ansonsten können wir beispielsweise Goaßbratl (Schweinefleisch auf Gemüsebeet), Ripperln, Gemüsestrudel für Vegetarier oder einfach nur Pizzas/Zwiebelkuchen anbieten. An Nachspeisen können wir aus dem Backofen beispielsweise Bratäpfel oder Apfelstrudel anbieten

Im Molzmühl-Anwesen sowie auf den geschotterten Zufahrtswegen sind Autos nicht erwünscht. Die Gäste können ihre PKW auf dem Wutschdorfer Kirchplatz abstellen und auf kurzem Fußweg (50 Meter) die Molzmühle erreichen.

Aus Rücksicht auf die Flora und Fauna des Molzmühl-Anwesens ist das Mitbringen von Hunden im gesamten Anwesen nicht gestattet.

Etwaige, im Rahmen einer Feier verursachte Schäden in der Molzmühle (z. B. Einrichtung, Gebäude, Hof) werden gesondert in Rechnung gestellt.

 

 

 

 

 

 

2024  Die Molzmühle